Landesbergen – Mehrum/Nord

Allgemeine Fragen zur Leitung Landesbergen – Mehrum/Nord

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Welche Maßnahmen umfasst das Vorhaben?

Das Projekt beinhaltet entsprechend des gesetzlichen Auftrags den Ersatzneubau einer 380-kV-Leitung: Die bestehende 220-kV-Freileitung von Landesbergen über Lehrte bis nach Mehrum wird durch eine leistungsstärkere 380-kV-Freileitung mit zwei Systemen ersetzt. Dies erfolgt als sogenannter „Ersatzneubau neben bestehender Trasse". Das heißt, die neue Leitung soll sich so weit wie möglich am Verlauf der bestehenden 220-kV-Freileitung orientieren und weitestgehend parallel dazu geführt werden. Zusätzlich ist der (teilweise) Rückbau der 220 kV-Leitung Lehrte – Wahle Bestandteil des Projekts. Auch der Ersatzneubau bzw. die Erweiterung des Umspannwerks bei Lehrte zählt zum Vorhaben.

Warum ist die Ertüchtigung der bestehenden Leitung nötig?

Zum einen gehört die Leitung zu einer der ältesten im Bestand von TenneT (der Abschnitt Landesbergen – Lehrte wurde 1962 in Betrieb genommen, der Abschnitt Lehrte – Mehrum 1938) und kommt an ihre technische Lebensgrenze. Zum anderen kann die bestehende Leitung die im Zuge der Energiewende benötigten Strommengen nicht mehr transportieren. Die Zunahme regenerativer Energiequellen und die schrittweise Abschaltung der Kohle- und Kernkraftwerke führen zu einer veränderten Erzeugungsstruktur. Die stark schwankenden Verfügbarkeiten regenerativer Erzeugungseinheiten und das damit zusammenhängende Über- oder Unterangebot an manchen Tagen erfordern vermehrt regulierende Eingriffe in das Stromnetz. Das Stromnetz ist für diese Aufgabe nicht konzipiert worden und stößt immer häufiger an seine Kapazitätsgrenzen. Zudem nimmt der Strombedarf in Deutschland und auch in der Region immer weiter zu. 

Wie verläuft die neue 380-kV-Leitung genau?

Wo genau die neue Leitung verlaufen wird, entscheidet sich erst im Planfeststellungsverfahren. Da diese aber als Ersatzneubau geplant wird, orientiert sie sich grundsätzlich am Verlauf der vorhandenen 220-kV-Leitung von Landesbergen über Lehrte bis nach Mehrum. Auf der bestehenden 220‐kV‐Leitung wird vom Umspannwerk (UW) Landesbergen zum UW Lehrte eine 110‐kV‐Leitung des Verteilnetzbetreibers Avacon mitgeführt – diese muss auch künftig an die Umspannwerke der Avacon in Büren, Meitze und Thönse angebunden werden (im Abschnitt Lehrte – Mehrum/Nord entfällt diese Einschränkung, da wir dort keine Leitung von Dritten mitführen). Bei einem Ersatzneubau bemühen wir uns, einen verbesserten Trassenverlauf zu finden. So versuchen wir Häuser, die von der bestehenden 220-kV-Leitung überspannt werden, zu umgehen und Abstände zu Wohnbebauung und sensiblen Naturräumen zu vergrößern.

Kann man die Leitung nicht direkt von Landesbergen in östlicher Richtung bis Mehrum führen? Warum muss der Bogen nördlich um Hannover bleiben?

Da die neue Leitung als Ersatzneubau geplant ist, ist TenneT angehalten, diese so nah wie möglich entlang der bestehenden Trasse zu planen und zu bauen. Da auf der Bestandsleitung auch eine Leitung der Avacon mitgeführt wird, müssen auch deren Bedarfe sowie die Anschlusspunkte an den Umspannwerken unterwegs berücksichtigt werden.

Kann man die neue Leitung nicht einfach an den Masten der bestehenden Leitung aufhängen? 

Die Masten der bestehenden Leitung sind teilweise mehr als 80 Jahre alt. Die Masten und ihre Statik sind für das das Gewicht der stärkeren 380-kV-Leitungen nicht ausgelegt. Zudem ist hierbei ein höherer Mindestabstand von den Leiterseilen zur Geländeoberkante einzuhalten.

Was passiert mit der Bestandsleitung während des Baus?

Während des Baus der neuen Leitung bleibt die alte Leitung bestehen, da sie für die Stromversorgung vor Ort notwendig ist. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Leitung kann die alte Leitung zurückgebaut werden. 

Welche Landkreise sind vom Trassenverlauf des Vorhabens betroffen?

Insgesamt betrifft das Projekt drei Landkreise: Nienburg (Weser), Peine und Region Hannover.

Welche Gemeinden sind von der geplanten Leitung betroffen?

Die aktuellen Korridorvarianten, in denen die neue Leitung später liegen könnte, berühren aktuell 16 Kommunen: Landesbergen, Estorf, Husum, Nienburg, Stöckse, Steimbke, Linsburg, Rodewald, Neustadt am Rübenberge, Wedemark, Burgwedel, Burgdorf, Lehrte, Isernhagen, Sehnde und Hohenhameln. Jedoch betrifft die spätere Trasse weniger Kommunen, da die Trassenbreite nach Fertigstellung zwischen 50 und 100 Meter betragen wird, während die untersuchten Korridore eine Breite von ca. 1000 Metern habe.

Wer entscheidet über den Verlauf der Trasse?

Bei Projekten wie Landesbergen – Mehrum/Nord ist der Trassenverlauf weitgehend durch die vorhandene Leitung vorgegeben. Allerdings können sich aufgrund geänderter Besiedlungsstrukturen oder Einschränkungen durch Naturschutzauflagen Anpassungen ergeben. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) werden von TenneT verschiedene Korridoralternativen geprüft und der Raumordnungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser) zur Prüfung vorgelegt. Diese wertet die Alternativen im Sinne der Raum- und Umweltverträglichkeit und benennt einen raumverträglichen Korridor, in dem dann vertiefende Planungen von TenneT vorgenommen werden. Der dabei entwickelte Trassenverlauf wird im Anschluss der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) vorgelegt und diese entscheidet im Planfeststellungsverfahren über den vorgelegten Verlauf.

Warum gibt es kein Erdkabel?

Erdkabel haben im Bereich der Drehstromübertragung nur Pilotcharakter und dürfen nur auf bestimmten im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) oder im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) festgelegten Höchstspannungsleitungen und Teilabschnitten vorgesehen werden. Die sogenannten Pilotvorhaben/Pilotprojekte sind in § 2 Abs. 1 EnLAG und im Anhang zum BBPlG mit der Kennzeichnung F aufgeführt. Das Vorhaben Landesbergen-Mehrum/Nord ist nicht mit dieser für die Erdverkabelung ausschlaggebenden Kennzeichnung versehen. Insofern kommt eine (Teil-) Erdverkabelung des Vorhabens nicht in Betracht. 

Kann TenneT von sich aus eine Erdverkabelung prüfen?

TenneT kann von sich aus nur Dinge prüfen, die Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit haben. Da im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) beim Leitungsprojekt Landesbergen-Mehrum/Nord keine Ziffer F für Erdkabel-Pilotprojekte hinterlegt ist, wäre eine Genehmigung rechtlich unmöglich. Somit darf TenneT hier von sich aus keine Erdverkabelung prüfen.

Wie werden bei der Planung sensible Naturräume angemessen berücksichtigt?

Grundsätzlich plant und baut TenneT alle neuen und zu ersetzenden Leitungen so, dass die Beeinträchtigung für Umwelt und Natur möglichst geringgehalten wird. Demgemäß vermeidet TenneT, wenn möglich, den Leitungsbau in ökologisch besonders sensiblen oder schützenswerten Gebieten. Im Fall von besonders schützenswerten Gebieten, welche anhand von Gutachten ermittelt und eingestuft werden und bei denen eine Vermeidung der Trassenführung unumgänglich ist, kamen bislang in anderen Projekten ver­einzelt auch Überspannungen zum Einsatz. Dadurch werden sowohl Flächeneingriff als auch eine Beeinträchtigung der sensiblen Naturräume deutlich minimiert. Sofern Beeinträchtigun­gen unvermeidbar sind, werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch TenneT entwickelt und umgesetzt. Dies erfolgt in Abstimmung mit den verfahrensführenden Behörden und ggfs. weiteren Trägern öffentlicher Belange.

Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehen von den Leitungen aus?

Selbstverständlich hält die zu planende Leitung – ebenso wie die bisherige – alle vorgeschriebenen Grenzwerte ein und unterschreitet diese zum Teil deutlich. Eine Gesundheitsgefährdung kann daher entsprechend aktuell geltender wissenschaftlicher Erkenntnis auch als langfristige Folge ausgeschlossen werden.

Wie sind die gesetzlich festgelegten Abstände zu Wohngebäuden?

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindestabstände von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden. Seit 1996 werden aber der Planung von Leitungsprojekten deutschlandweit einzuhaltende Grenzwerte nach der 26. BImSchV zugrunde gelegt. Diese dienen dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Laut Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO) gilt zudem eine 200-/400-Meter-Abstandsregelung zu Wohngebäuden im Außen- respektive Innenbereich, die allerdings keine zwingende Bestimmung ist. In Ausnahmenfällen kann dieser Abstand daher unterschritten werden, wenn beispielsweise keine geeignete energiewirtschaftlich zulässige Trassenvariante die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht.

Reichen die bestehenden Umspannwerke für die neue Leitung aus oder sind neue Umspannwerke erforderlich?

Die bestehenden Umspannwerke sind für die künftig zu transportierenden Strommengen nicht ausreichend dimensioniert. Die vorhandene Infrastruktur muss deshalb sinnvoll erweitert oder ergänzt werden. Das UW Landesbergen muss um zwei zusätzliche Schaltfelder erweitert werden. Diese Maßnahme ist jedoch nicht Teil des Projekts. Die neu zu errichtende Schaltanlage Mehrum/Nord, die im Netzentwicklungsplan 2035 als eigenständiges Projekt TTG-P115 aufgeführt ist, wird angepasst. Das Umspannwerk in Lehrte ist für die Einbindung der neuen 380-kV-Leitung nicht ausgelegt und muss erweitert werden.

Welche Masttypen werden verwendet? 

Wir werden hier voraussichtlich auf sogenannte Donau-Masten oder Donaueinebenen-Masten zurückgreifen.

Wie hoch werden die Masten?

Die exakten Masthöhen stehen noch nicht fest, da wir uns noch am Anfang des Projekts befinden. Bei vergleichbaren Projekten wurden Masten zwischen 45 und 70 Metern verwendet. Die Größe hängt auch vom jeweiligen Standort, Anzahl und Spannungsebene der Leitungen und den Gegebenheiten vor Ort ab.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Winkelabspann- und einem Tragmast?

Unabhängig vom Masttyp unterscheidet man zwischen Trag- und Abspannmast. Tragmaste stehen immer dort, wo eine Leitung gerade verläuft und der Mast diese sozusagen nur „hochhalten“ muss. Ändert die Leitung ihre Richtung, kommen Winkelabspannmaste zum Einsatz. Diese nehmen die Zugkräfte der Leiterseile auf und sind daher, einschließlich ihres Fundaments, massiver gebaut.

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