Aktuelles aus dem Projekt

Höherauslastung der Netze durch einen witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb (WAFB)

Aufgrund der aktuellen Situation hat das Bundeswirtschaftsministerium die Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des Höchstspannungsnetzes temporär höher auszulasten.

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Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen, eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Dabei kann die Höherauslastung in einem solchen Fall auch über die bisherige höchste betriebliche Anlagenauslastung hinaus erfolgen (BT-Drs. 20/ 3497, S. 42). Nach § 49b Abs. 1 Satz2 EnWG ist eine Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der zulässigen Betriebsspannung. Diese Höherauslastung möchten wir mittels witterungsabhängigem Freileitungsbetrieb (WAFB) auf den nachfolgend genannten Stromkreisen umsetzen:

  • Stromkreis Lehrte-Mehrum-1, geplante Stromerhöhung von derzeit 834 A auf max. 1.200 A 
  • Stromkreis Lehrte-Mehrum-2, geplante Stromerhöhung von derzeit 834 A auf max. 1.200 A

Die temporäre Höherauslastung wird voraussichtlich über die Dauer der in Kraft getretenen Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve (Stromangebotsausweitungsverordnung – StaaV) und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2024 umgesetzt.    

Weitere allgemeine Informationen zum witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb finden Sie auch auf der zugehörigen Themenseite bei TenneT. 

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