Aktuelles aus dem Projekt

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen

Mit der jüngsten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes ändern sich die Planungsgrundsätze für das Projekt Landesbergen – Mehrum/Nord.


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Im Zuge der Energiewende müssen wir nicht nur die Erzeugungs-, sondern auch die Transportkapazitäten für Strom zügig ausbauen. Nur so kann es gelingen, Deutschland nachhaltig und sicher mit Erneuerbaren Energien zu versorgen. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Dezember 2023 haben Bundestag und Bundesrat die Vorausetzungen geschaffen, um die häufig langwierigen Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich zu beschleunigen.

Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Als Grundlage für die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes dient die EU-Notfallverordnung (EU-Notfall-VO 2022/2577), die Ende 2022 in Kraft trat. Ziel der Verordnung ist es, die aktuelle Energiekrise abzumildern, indem der Ausbau von Erneuerbaren Energien erheblich beschleunigt wird. Um dieses unionsrechtliche Vorhaben in nationales Recht umzusetzen, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 10. November 2023 das „Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer Energierechtlicher Vorschriften“. Die Novellierung trat dann am 29. Dezember in Kraft.

Als Ersatzneubau betreffen die gesetzlichen Anpassungen konkret auch das Leitungsprojekt Landesbergen – Mehrum/Nord. Denn die Novellierung sieht vor, die räumlichen Prüfungen auf einen Bestandskorridor von 200 Metern beidseits der Trassenachse der Bestandsleitung zu beschränken. Räumliche Alternativen sind zu prüfen, wenn im Bestandskorridor keine Trassierung realisierbar ist, da zwingende sachliche oder zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen. Als zwingende rechtliche Gründe sind dabei insbesondere Vorschriften aus dem Arten- oder Gebietsschutz zu verstehen. Für den Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord trifft dies nach jetzigem Stand auf Stelle und das Altwarmbüchener Moor zu. In Stelle müssten Wohngebäude überspannt werden, das Altwarmbüchener Moor ist als Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitatrichtlinien-Gebiet (FFH-Gebiet) besonders geschützt. Auch im Bereich des Umspannwerks Lehrte muss der Planungskorridor verlassen werden, dort wirken sich die elektrotechnische Vorgaben einschränkend auf die Trassenplanung aus.

Die Abstände zu Gebäuden oder überbaubaren Grundstücksflächen, die als Ziele in der Raumordnung definiert sind, sind seit der Novellierung explizit keine zwingenden Gründe für eine Alternativenprüfung mehr und können unterschritten werden.

Ziel ist es, den Ersatzneubau auf diese Weise möglichst frühzeitig, geradlinig und wirtschaftlich zu realisieren. Aus diesem Grund ist der Netzausbau nun auch als überragendes öffentliches Interesse definiert und dient der öffentlichen Sicherheit.

Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes ändern sich die Planungsgrundlagen für das Projekt Landesbergen – Mehrum/Nord. Die räumliche Prüfung für die neue Leitung beschränkt sich nunmehr auf einen Korridor jeweils 200 links und rechts zur Trassenachse der Bestandsleitung.

Das Raumordnungsverfahren endet vorzeitig

Mit diesen Änderungen ist eine vollständige Durchführung des Raumordnungsverfahrens nicht mehr notwendig. Daher werden wir nach der Durchführung des Erörterungstermins (dieser fand am 26. Februar 2024 statt) diesen Verfahrensschritt schließen und starten direkt mit den Vorbereitungen des Planfeststellungsverfahrens.  

Natürlich lassen sich durch die angepassten rechtlichen Planungsvorgaben nicht alle lokalen Betroffenheiten auflösen, im Umkehrschluss können zudem neue Betroffenheiten entstehen. Aus diesem Grund wollen wir weiterhin mit den Menschen und Trägern öffentlicher Belange in der Region im Austausch bleiben. Wir informieren weiterhin transparent über Grundlagen und anstehende Schritte bei unserem Vorhaben und versuchen, gemeinsam mit Ihnen die Planungen bestmöglich zu gestalten. 

Mitte April finden auch wieder Infomärkte in der Region statt. Die genauen Termine und Örtlichkeiten finden Sie hier.

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