Erörterungstermin 2024

Trotz der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen fand der Erörterungstermin zum Raumordnungsverfahren wie geplant statt.

Der Erörterungstermin ist ein definierter Meilenstein im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens (ROV). Er richtet sich an die beteiligten Träger öffentlicher Belange (TöB) und dient der Durchsprache der im Verfahren eingereichten Stellungnahmen. Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die damit verbundene vorzeitige Beendigung des ROV wäre der Erörterungstermin 2024 nicht mehr zwingend notwendig gewesen. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser und TenneT haben sich dennoch entschieden, den Termin durchzuführen, um die eingereichten Stellungnahmen zu diskutieren und wertvolle Hinweise für das anstehende Planfeststellungsverfahren zu gewinnen. 

Synopse der Stellungnahmen

In der Synopse werden die eingegangenen Stellungnahmen und die zugehörigen Erwiderungen der Vorhabenträgerin (hier: TenneT) gegenübergestellt. Das Dokument steht als PDF auf der Webseite des ArL Leine-Weser zum Download zur Verfügung.

Der Einladung des Amts für regionale Landesentwicklung Leine-Weser folgten am 26. Februar rund 30 Träger öffentlicher Belange ins StadtHaus nach Burgdorf, um gemeinsam mit der Behörde und TenneT die insgesamt rund 65 eingereichten Stellungnahmen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zu erörtern. Neben Themen wie der Optimierung des Trassenverlaufs, dem Wohnumfeldschutz, Naturschutzgebieten, Windparks und Photovoltaikanlagen sowie der Erweiterung des Umspannwerks Lehrte stand jedoch in erster Linie das EnWG und die daraus resultierende Planungsänderung im Fokus. Da der Erörterungstermin aber vorrangig den Stellungnahmen vorbehalten sein sollte, lud TenneT die Teilnehmenden noch zu zwei Planungsbegleitenden Online-Foren ein, um im Nachgang vertieft auf die neue Ausgangslage eingehen zu können. 

Für das Projekt bedeutet die Novellierung ganz konkret: Bei Ersatzneubauten wie dem 380-kV-Freileitungsprojekt Landesbergen – Mehrum/Nord werden zur Beschleunigung der Energiewende die räumlichen Prüfungen auf einen Planungskorridor von 200 Metern beidseits der Trassenachse der Bestandsleitung beschränkt. Räumliche Alternativen außerhalb dieses Bestandskorridors sind zu prüfen, wenn im Bestandskorridor keine Trassierung realisierbar ist, da zwingende sachliche oder zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen. Eine vollständige Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist damit nicht mehr notwendig.

Alle relevanten Informationen zum aktuellen Stand des Leitungsprojekts Landesbergen ​– Mehrum/Nord finden Sie in unserem digitalen Projektatlas.

Vorgezogener Beginn des Planfeststellungsverfahrens

Nach dem Erörterungstermin endet das Raumordnungsverfahren somit vorzeitig. Die abschließende raumordnerische Beurteilung in Form einer Landesplanerischen Feststellung und damit eine Beurteilung der Raumverträglichkeit von möglichen Trassenalternativen findet seitens der verfahrensführenden oberen Landesplanungsbehörde ArL Leine-Weser nicht mehr statt. 

Stattdessen kann TenneT direkt mit den Vorbereitungen des Planfeststellungsverfahrens beginnen. Hierzu wird das Leitungsprojekt in drei Planfeststellungsabschnitte unterteilt, für die jeweils einzelne Verfahren durchgeführt werden. Die eingereichten Stellungnahmen und Hinweise aus dem Raumordnungsverfahren sind bei den nunmehr anstehenden Arbeiten ohne Zweifel mehr als hilfreich.


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