Fokusthema

Netzentwicklungsplan Strom (NEP)

Wer entscheidet eigentlich, welche Leitungsprojekte gebaut werden?

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Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, darunter auch die TenneT TSO GmbH, haben den Auftrag, vorausschauend den Stromverbrauch und die Stromerzeugung Deutschlands für die kommenden zehn bis 15 Jahre zu ermitteln. Hierfür werden verschiedene Szenarien beschrieben, aktuell beispielsweise für das Zieljahr 2035. Dieser Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt und bildet die Grundlage für den sogenannten Netzentwicklungsplan. 

Das Netz der TenneT TSO in Deutschland

Der Netzausbau: eine vorausschauende Planung  ist essenziell 

Wie viel Strom benötigen wir im Jahre 2040? Wo wird dieser erzeugt? Und welche Ressourcen stehen uns dafür zur Verfügung? Will man diese Fragen sinnvoll beantworten, gehört dazu mehr als ein vager Blick in die Kristallkugel. Denn große Infrastrukturprojekte wie Verkehrswege oder Energienetze können nicht von heute auf morgen geplant und gebaut werden. Es bedarf eines langen Vorlaufes, um diese Maßnahmen sicher, nachhaltig und in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen von Mensch und Natur zu realisieren.

Aus diesem Grund müssen die Verantwortlichen hinter dem Netzausbau – darunter die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion, 50Hertz, TransnetBW und TenneT – die Zukunft so exakt prognostizieren, dass die Planungen von heute das Stromnetz von morgen abbilden. Dieser Prozess steckt hinter dem sogenannten Netzentwicklungsplan (NEP), den die Übertragungsnetzbetreiber in regelmäßigen Abständen aktualisieren und anschließend der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen.    

  Glossar

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat als Behörde den Auftrag, in Bereichen wie Strom, Eisenbahn oder Telekommunikation durch Regulierung den Wettbewerb zu fördern und allen einen Netzzugang zu fairen Bedingungen zu gewährleisten.

Ein stetiger Prozess

Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten können sich rasant ändern – das zeigen nicht nur der Atomunfall in Fukushima oder die globale Corona-Pandemie. Damit sich derartige Entwicklungen in den Netzausbauprognosen wiederfinden, muss die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs stetig aktualisiert und nachjustiert werden. Daher wird der Netzentwicklungsplan alle zwei Jahre neu erstellt. Der aktuelle NEP bezieht sich dabei beispielsweise auf das Zieljahr 2035.  

Schritt für Schritt

Zu Beginn des Prozesses konkretisieren die vier Übertragungsnetzbetreiber mehrere Szenarien, in denen die wahrscheinlichsten Entwicklungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen dargestellt werden. Dazu gehört auch eine Analyse der Stromerzeugung und des Verbrauchs an jedem einzelnen Netzknoten – und das für jede Stunde des NEP-Zieljahres.

Diese Szenarien (man spricht hierbei vom sogenannten Szenariorahmen) werden von der Bundesnetzagentur geprüft und gemeinsam mit den ÜNB und der Öffentlichkeit diskutiert. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und Empfehlungen erstellen die Übertragungsnetzbetreiber dann den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes. Auch dieser durchläuft mehrere Konsultationsstufen, bis er in einer finalen Form vorliegt. Auf Grundlage des NEP entwirft die Bundesnetzagentur den Bundesbedarfsplan, der letztlich alle notwendigen Neubau,- Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen des Stromnetzes enthält. Der Bundesbedarfsplan wird im letzten Schritt vom deutschen Gesetzgeber beschlossen.

Das Leitungsprojekt Landesbergen – Mehrum/Nord wird im aktuellen Netzentwicklungsplan mit der Kennnummer P228 geführt. Im Bundesbedarfsplangesetzt trägt das Projekt die Nummer 59.

Überblicksgrafik zur Netzplanung: die ersten drei Schritte zur Bedarfsermittlung bilden die gesetzliche Grundlage für den späteren Ausbau der Strominfrastruktur. 

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