Fokusthema

Das Raumordnungsverfahren (ROV)

Mensch und Natur im Mittelpunkt der Planungen

 Lange vor Baubeginn müssen wir als Vorhabenträgerin eine genehmigungsfähige Planung für den Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord auf die Beine stellen. Ein wichtiger Schritt dabei ist das Raumordnungsverfahren. Dabei wird untersucht, inwieweit ein Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie solche Planungen unter raumordnerischen Gesichtspunkten aufeinander abgestimmt werden können.

 Glossar

Träger öffentlicher Belange (TöB)

Als Träger öffentlicher Belange werden Behörden und Stellen bezeichnet, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten öffentlichen Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Dazu prüft die zuständige Behörde – in unserem Fall das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser – im Rahmen des Raumordnungsverfahrens unter Einbindung der Öffentlichkeit, welcher Trassenkorridor die umweltverträglichste und landesplanerisch vernünftigste Lösung darstellt. Am Anfang dieses Verfahrens steht die Antragskonferenz. Hier stellt das ArL Leine-Weser mit weiteren beteiligten Behörden, den Trägern öffentlicher Belange (TöB) und dem Vorhabenträger TenneT fest, welche Unterlagen, Umweltuntersuchungen und Gutachten TenneT für das Raumordnungsverfahren vorbereiten muss.

Nachdem TenneT diese Unterlagen eingereicht hat, werden sie von der Planungsbehörde veröffentlicht und durch die Kommunen vor Ort ausgelegt. Behörden und Organisationen können dazu Stellung nehmen und auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können Ideen und Bedenken über ihre Gemeinden einreichen. Alle Hinweise werden auf einem anschließenden Erörterungstermin diskutiert. Die Planungsbehörde wägt auf Basis aller vorliegenden Informationen den raumverträglichsten Korridor ab und stellt diesen mit der Landesplanerischen Feststellung (LPF) fest. Mit der LPF, die als Planungsgrundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren dient, rechnen wir im Jahr 2025.

Die Schritte zur Vorbereitung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens:

1

Antragskonferenz

Am Anfang zur Vorbereitung des Verfahrens steht die Antragskonferenz. Hier stellt die Planungsbehörde fest, welche Unterlagen, Umweltuntersuchungen und Gutachten wir für das ROV vorbereiten müssen. 

3

Einleitung des Raumordnungsverfahrens

Nach Übermittlung des Antragsunterlagen eröffnet die Planungsbehörde das Raumordnungsverfahren. Die Unterlagen werden veröffentlich und in den beteiligten Kommunen ausgelegt. 

5

Landesplanerische Feststellung

Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens wägt die Planungsbehörde auf Basis aller vorliegenden Informationen den raumverträglichsten Korridor für die geplante Leitung ab und stellt diesen mit der Landesplanerischen Feststellung fest. 

2

Erstellen der Antragsunterlagen

Dazu zählen unterschiedliche Dokumente und Gutachten, etwa die Beschreibung der Technik oder die Prüfung des Vorhabens bezüglich der Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

4

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Anschluss können Träger öffentlicher Belange hierzu Stellung nehmen. Nach Sichtung aller Rückmeldungen führt die Planungsbehörde einen Erörterungstermin durch, im dem die eingegangenen Hinweise diskutiert werden.  

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