Nächster Schritt im Projekt

Mit dem Planfeststellungsverfahren zeichnet sich der nächste Meilenstein am Projekt-Horizont ab.

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein Genehmigungsverfahren für alle Infrastrukturvorhaben, die private und öffentliche Interessen berühren. Dazu zählen auch Leitungsprojekte wie der Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord. Es stellt den zweiten zentralen Genehmigungsschritt nach dem bereits vorzeitig abgeschlossenen Raumordnungsverfahren dar. Die zuständige Fachbehörde prüft hierbei alle Belange, wägt diese ab und entscheidet schließlich im sogenannten Planfeststellungsbeschluss über die Genehmigung des Vorhabens.

Drei Planfeststellungsabschnitte

Das Projekt Landesbergen – Mehrum/Nord wird im weiteren Verfahren in drei einzelne Planfeststellungsabschnitte untergliedert:

  • Abschnitt 1: Landesbergen Elze
  • Abschnitt 2: Elze Lehrte
  • Abschnitt 3: Lehrte Mehrum/Nord

Noch wird es einige Zeit dauern, bis der nächste große Verfahrensschritt offiziell eröffnet werden kann – die Vorbereitungen laufen aber bereits auf Hochtouren. Denn zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sind zahlreiche detaillierte Unterlagen notwendig: unter anderem der ausführliche Erläuterungsbericht, die Variantenuntersuchung bzw. Alternativenprüfung, ein Immissionsbericht, Informationen zu Masttypen und Fundamenten, und vieles mehr. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Stromtrasse bestmöglich und – im wahrsten Sinne des Wortes – tragfähig geplant wird. 

Um diese umfangreichen Vorbereitungen zu vereinfachen, wird das Projekt Landesbergen – Mehrum/Nord im weiteren Verfahren in drei einzelne Abschnitte untergliedert: Landesbergen Elze, Elze Lehrte und Lehrte Mehrum/Nord. Stand jetzt könnte das Planfeststellungsverfahren zwischen Lehrte und Mehrum/Nord im Herbst 2025 eingeleitet werden. Aufgrund diverser bereits vorhandener Leitungen in diesem Bereich ist die Planung technisch komplexer, daher kalkulieren wir hier etwas mehr Zeit ein. Die beiden anderen Abschnitte folgen dann im Jahr 2026.

Aber wie bereits erwähnt: davor gibt es noch Einiges zu tun...

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens

Das Planfeststellungsverfahren folgt einer klaren Struktur und gliedert sich etwas vereinfacht dargestellt in die nachfolgenden Punkte. Bei der zugehörigen Zeitplanung gilt es zu beachten, dass die drei einzelnen Abschnitte die jeweiligen Schritte nicht parallel, sondern nach aktuellem Stand versetzt zueinander durchlaufen. 

  • AKTUELL LAUFEND

    (ZEITRAHMEN JE ABSCHNITT UNTERSCHIEDLICH)

    Erstellung der Planfeststellungsunterlagen

    TenneT bereitet alle notwendigen Unterlagen für das Projekt vor. Darunter fallen beispielsweise der grundstücksgenaue Leitungsverlauf sowie die Umweltverträglichkeit inklusive der geplanten Ausgleichs- und Ersatzflächen.

  • Herbst 2025 bis Sommer 2026

    (ZEITRAHMEN JE ABSCHNITT UNTERSCHIEDLICH)

    Einleitung Planfeststellungsverfahren

    Die Unterlagen gehen anschließend an die zuständige Planfeststellungsbehörde: die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Dort werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft.

  • 2026/2027

    (ZEITRAHMEN JE ABSCHNITT UNTERSCHIEDLICH)

    Anhörung, Beteiligung, Erörterung

    Die NLStBV führt dann das Anhörungsverfahren durch: Sie veröffentlicht die Unterlagen zur Einsicht für einen Monat, womit die formelle Beteiligung beginnt. Träger öffentlicher Belange und Betroffene haben vier Wochen nach Auslegungsfrist Zeit, bei der Behörde Stellungnahmen, Anregungen oder Vorschläge einzureichen. Diese werden von TenneT fachlich und rechtlich geprüft. Wo es möglich ist, arbeitet TenneT die Punkte in den Plan ein. Am Ende des Verfahrens findet der Erörterungstermin statt. TenneT erläutert die Planungen und bespricht die Einwendungen gemeinsam mit allen Beteiligten.

  • 2027/2028

    (ZEITRAHMEN JE ABSCHNITT UNTERSCHIEDLICH)

    Planfeststellungsbeschluss

    Die Behörde wägt abschließend alle Interessen ab und erteilt den sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Dies entspricht praktisch einer Baugenehmigung.


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