Aktuelles aus dem Projekt

Hausaufgaben für TenneT

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser hat im Nachgang der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen festgelegt. Damit weiß das TenneT-Team nun genau, welche Fragen geklärt und Belange geprüft werden müssen.

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Jetzt dürfen wir einen Schritt weiter gehen! Mit der Übermittlung des Untersuchungsrahmens durch die zuständige Genehmigungsbehörde hat TenneT nunmehr die konkreten Prüfvorgaben auf dem Tisch, die es im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens für den Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord zu erfüllen gilt. Basis hierfür sind die beiden erarbeiteten Szenarien im Raum Lehrte inklusive Vorzugs- und Alternativkorridore, die Ergebnisse aus der Antragskonferenz sowie die in diesem Rahmen eingereichten schriftlichen Stellungnahmen zum Projekt.    


Szenario 1: Ausbau des Umspannwerks Lehrte

In Szenario 1 planen wir mit einem Ausbau des bestehenden Umspannwerks in Lehrte. In der Karte rechts ist die Bestandsleitung Landesbergen – Mehrum/Nord grün gekennzeichnet, der dunkelblaue Korridor zeigt die Vorzugsvariante. Die hellblauen Alternativvarianten Nord 2, Burgwedel 2 und Lehrte Nord werden von uns im weiteren Verlauf ebenfalls detailliert geprüft.

Szenario 2: Neubau eines Umspannwerks

Sollte der Ausbau des Umspannwerks in Lehrte nicht möglich sein, benötigen wir zum späteren Betrieb der neuen Leitung einen Standort für ein neues Umspannwerk. Hierfür gibt es zwei möglich Optionen, die sich innerhalb des ellipsenförmigen Suchraums befinden. Gegenüber Szenario 1 würden sich Vorzugs- und Alternativkorridore im Abschnitt zwischen Burgdorf und Mehrum etwas verschieben.  


   Gut zu wissen

Abstandsregeln 

In Niedersachsen basieren die Vorgaben zu Abständen zwischen Stromleitung und Wohnbebauung auf dem sogenannten Landes-Raumordnungsprogramm. Hier ist festgelegt (unter Punkt 4.2/07), dass neu zu bauende Höchstspannungsfreileitungen so zu planen sind, dass sie einen Abstand von mindestens 400 m zum Innenbereich (im Sinne des § 34 BauGB) zu Wohngebäuden einhalten können. Die Abstände können im Ausnahmefall unterschritten werden, wenn gleichwohl ein gleichwertiger vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität gewährleistet ist oder keine Trassenvariante die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht. Zu Wohngebäuden im Außenbereich (§ 35 BauGB) soll ein Abstand von 200 m eingehalten werden.

Mensch und Natur müssen berücksichtig werden 

Dabei gilt es, ganz unterschiedliche Aspekte in den Planungen vertieft zu untersuchen. So müssen etwa Engstellen, an denen jetzt schon ersichtlich ist, dass die zu planende Leitung unter Umständen die Abstände zu Wohngebäuden unterschreiten könnten, hinsichtlich aller möglichen Auswirkungen – auch Sichteinschränkungen oder einer etwaigen Verschattung – geprüft werden. Verläuft der Korridor (egal ob Vorzug oder Alternative) durch ein Vorranggebiet Wald, welche im überarbeiteten Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen eine wichtige Rolle spielen werden, muss nochmals konkret evaluiert werden, ob der Trassenkorridor an diesen Stellen nicht doch verschwenkt werden muss.

Neben diesen grundsätzlichen Prüfaufträgen beinhaltet der Untersuchungsrahmen aber auch ganz spezifische Vorgaben. So hat das ArL Leine-Weser beispielsweise gefordert, die Gegebenheiten rund um das Naturschutzgebiet „Blankes Flat“ nochmals in Augenschein zu nehmen. Auch der Bebauungsplan zum Sportzentrum Kirchhorst in Isernhagen, der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie der Stadt Lehrte oder die Kranichbrutgebiete bei Wedemark sollen unter anderem detailliert betrachtet werden.

Stellungnahmen als Grundlage

Ein gewichtiger Teil der Vorgaben der raumordnenden Behörde basiert auf den schriftlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Antragskonferenz eingereicht wurden. Insgesamt 44 Institution haben hierbei Hinweise übermittelt, die mögliche Einschränkungen beinhalten und die TenneT im Planungsprozess beachten sollte. Selbst wenn diese nicht als konkreter Prüfauftrag im Untersuchungsrahmen fixiert wurden, spielen die Angaben für TenneT im weiteren Verlauf eine wichtige Rolle, etwa wenn es sich um kreuzende Stromleitungen der Deutschen Bahn und der lokalen Energieversorger oder flugbetriebliche Belange des Flughafens Hannover-Langenhagen handelt.


Die nächsten Schritte

Bis zum nächsten Projektmeilenstein, dem eigentlichen Raumordnungsverfahren (ROV), dauert es nun etwas. Für das Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen, Gutachten und Umweltuntersuchungen rechnen wir mit etwa eineinhalb Jahren. Die Einleitung des ROV ist für den Herbst 2023 geplant, der zugehörige Erörterungstermin dann für das erste Halbjahr 2024.   

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